Co muszę wziąć pod uwagę w przypadku częściowego pobytu za granicą pod względem podatkowym?
Jeśli w ciągu roku podatkowego mieli Państwo tylko tymczasowo miejsce zamieszkania w Niemczech, należy tutaj podać odpowiednie informacje. Dotyczy to sytuacji, gdy wyprowadzili się Państwo z Niemiec lub powrócili bądź przeprowadzili się do Niemiec.
W takim przypadku dochody uzyskane po wyjeździe lub przed przyjazdem do Niemiec są uwzględniane w rozliczeniu. Dochody uzyskane później lub wcześniej za granicą nie są opodatkowane w Niemczech. Jednakże są one uwzględniane przy obliczaniu stawki progresywnej, co prowadzi do wyższej stawki podatkowej dla dochodu podlegającego opodatkowaniu.
Co muszę wziąć pod uwagę w przypadku częściowego pobytu za granicą pod względem podatkowym?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann?
Wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, können Sie sich auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).
Voraussetzungen hierfür sind:
- Sie sind eine natürliche Person.
- Sie haben inländische Einkünfte
- Ihre Einkünfte unterliegen im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht. Der Grundfreibetrag im Jahre 2025 beträgt 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete. Der Grundfreibetrag ist ggf. nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zu kürzen.
- Sie weisen die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nach. Hierfür müssen Sie zusammen mit Ihren Steuerunterlagen den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann?
Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?
Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit Wohnsitz außerhalb der EU gelten besondere steuerliche Regelungen, wenn sie weiterhin für eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig sind.
Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Auslandsaufenthalt
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gelten bestimmte Personen weiterhin als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 EStG):
- Deutsche Staatsangehörigkeit liegt vor,
- es besteht ein Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder, Gemeinden),
- Arbeitslohn stammt aus einer inländischen öffentlichen Kasse,
- Haushaltsangehörige besitzen ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben ausschließlich in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte.
Diese Regelung betrifft insbesondere Personen mit diplomatischem oder konsularischem Status.
Option auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)
Auch Personen ohne diplomatischen Status können sich auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen, wenn sie über inländische Einkünfte gemäß § 49 EStG verfügen.
Wichtig: Nur bei Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat besteht zusätzlich ein Anspruch auf familienbezogene Steuervergünstigungen wie Ehegattensplitting oder Kinderfreibetrag. Außerhalb der EU/EWR ist dieser Anspruch in der Regel ausgeschlossen.
Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?
Pracowałem jako pomocnik przy zbiorach w Niemczech. Jak mogę odzyskać potrącony podatek dochodowy od wynagrodzeń?
Jeśli przebywałeś w Niemczech jedynie tymczasowo i nie dłużej niż 6 miesięcy w sposób ciągły, podlegasz w danym roku kalendarzowym ograniczonemu obowiązkowi podatkowemu w Niemczech. Podatek dochodowy jest zasadniczo rozliczany poprzez potrącenie podatku od wynagrodzenia.
W drodze odstępstwa możesz jednak otrzymać zwrot podatku od wynagrodzenia na wniosek, jeśli dochody uzyskane w Niemczech stanowią co najmniej 90% Twoich łącznych dochodów lub jeśli Twoje dochody uzyskane poza Niemcami w 2024 roku nie przekroczą 11.784 Euro (ewentualnie obniżone zgodnie z podziałem na grupy krajów o jedną, dwie lub trzy czwarte).
Pracowałem jako pomocnik przy zbiorach w Niemczech. Jak mogę odzyskać potrącony podatek dochodowy od wynagrodzeń?
Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?
Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (sog. Grenzpendler gemäß § 1 Abs. 3 EStG).
Ob dies möglich ist, hängt allein von bestimmten Einkunftsgrenzen ab:
- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze). Oder
- die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen (absolute Grenze). Der Grundfreibetrag beträgt im Jahre 2025 für Alleinstehende 12.096 Euro und für Verheiratete 24.192 Euro.
Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag ist, dass Sie - anders als bei beschränkter Steuerpflicht - alle personenbezogenen Steuervergünstigungen sowie eine ganze Reihe von familienbezogenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählt beispielsweise der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.
Einen speziellen Vorteil gibt es, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates sind und Ihr Ehegatte oder Kind seinen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Ehegatte ebenfalls Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates ist. Dann kommen Sie auch in den Genuss von familienbezogenen Steuervergünstigungen: Hier zählen vor allem die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bzw. Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III, die Verdoppelung der ehebezogenen Pausch- und Höchstbeträge wie Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgehöchstbetrag, Sparerpauschbetrag, ferner der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?