Wie ist die Seite "Meine Steuererklärung" aufgebaut?
1 Daten eingeben
Im Bereich "Daten eingeben" von SteuerGo werden mit dem Steuer-Interview Ihre Angaben für die Steuererklärung erfasst. Das Interview stellt die relevanten Fragen nach Themen zusammen und führt Sie so Schritt-für-Schritt durch die für Sie relevanten Seiten Ihrer Steuererklärung.
Nehmen Sie am elektronischen Datenabruf teil? Hier können Sie Ihre elektronischen Daten auf Wunsch direkt bei Ihrem Finanzamt abrufen.

2 Tipps zum Steuern sparen
Unter diesem Punkt finden Sie aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind und Ihnen helfen, bei der Steuererklärung noch mehr zu sparen.

3 Daten prüfen
Bei der Datenprüfung werden Ihre Daten, die Sie in die Steuererklärung eingegeben haben auf Plausibilität geprüft, z.B. ob Ihre persönlichen Angaben vollständig eingetragen sind.

4 Steuererklärung abgeben
Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben wollen, finden Sie hier den Link auf die "Abgaben"-Seite.
Hinweis: Für die Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das zuständige Finanzamt muss Ihre Steuererklärung zuerst bezahlt und so freigeschaltet werden.

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung erstmalig elektronisch übermittelt haben, finden Sie hier die Empfangsbestätigung des Finanzamts (mit Telenummer und Transferticket) zusammen mit allen wichtigen Unterlagen in Verbindung mit Ihrer Steuererklärung zum Download.

Unterlagen an das Finanzamt senden
Sie haben in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung. Sie sollten allerdings keine Belege unaufgefordert übermitteln. Die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich darum, Belege nur nach einer Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Abschnitt "Unterlagen an das Finanzamt senden".
Abgabe der Steuererklärung neu starten
Falls Sie nach der Abgabe einen Fehler feststellen oder Änderungen vornehmen möchten, können Sie den Abgabeprozess zurücksetzen und erneut durchführen. Nutzen Sie dazu den Button "Abgabe der Steuererklärung neu starten".
Nachdem Sie alle Schritte erneut durchlaufen haben, wird das Finanzamt die Bearbeitung erst nach Eingang der aktualisierten Steuererklärung fortsetzen.
5 Steuerbescheid prüfen
Hier können Sie Ihren elektronischen Steuerbescheid kontrollieren und im Fall von Abweichungen direkt Einspruch einlegen.
Sobald die Finanzbehörden den elektronischen Steuerbescheid per ELSTER zur Abholung bereitstellen, erhalten Sie von SteuerGo eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. SteuerGo gibt hilfreiche Tipps und liefert Vorlagen für das Einlegen eines Einspruchs.
Hinweis: Die Prüfung des Steuerbescheids steht ab dem Steuerjahr 2012 zur Verfügung und muss kostenpflichtig freigeschaltet werden!

Informationen zu Ihrem Finanzamt
Hier finden Sie die aktuelle Postanschrift und die Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) Ihres zuständigen Finanzamts, das Sie zuvor im Eingabe-Bereich ausgewählt haben. Die Anschrift des Finanzamts wird auch bei der Generierung der Musterbriefe auf Wunsch automatisch in das Anschriftenfeld eingetragen.

Aufgrund der bisher abgegebenen Steuererklärungen unserer Kunden können wir Ihnen hier auch eine Aussage über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt geben!
Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand haben Sie so die relevanten Kontaktdatendirekt verfügbar. Hier haben Sie auch die Möglichkeit eine Bewertung zu Ihrem Finanzamt abzugeben.
Musterbriefe
In diesem Bereich finden Sie Musterbriefe und -anträge zu verschiedenen Steuerthemen. Die Vorlagen beinhalten jeweils einen passenden Standardtext sowie Platzhalter für erforderliche Daten, so dass Sie leicht ein individuelles Dokument erstellen können.
Online-Steuerrechner
Leider ist es nicht leicht, in der steuerlichen Welt den nötigen Überblick zu behalten. In jedem Jahr werden diverse Änderungen beschlossen: Neu eingeführte Regelungen, wie beispielsweise geänderte Abzugsbeträge, können für Unsicherheit und Ratlosigkeit unter den Betroffenen sorgen. Unsere kostenlosen Steuerrechner geben Ihnen schnelle Antwort auf Ihre Fragen.
Mit den Online-Steuerrechnern von SteuerGo erhalten Sie schnell einen Überblick über die zu erwartende Steuerlast, Ihren tatsächlichen Netto-Lohn oder die staatliche Förderung für Ihre privaten Altersvorsorge.
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Wozu dient der Datenabruf?
Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von SteuerGo. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)
Wenn Sie den Service einmalig eingerichtet haben, wissen Sie sofort, welche Daten das Finanzamt über Sie vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2025 können die Daten für 2024, 2023, 2022 und 2021 abgerufen werden
Die bereitgestellten Daten können Sie dann mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei SteuerGo übernehmen. Die Daten müssen Sie so nicht selbst eintragen. Ihre Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Sie müssen die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.
So haben Sie mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Wozu dient der Datenabruf?
Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Für das aktuelle Steuerjahr stehen Ihnen folgende Abgabearten zur Verfügung:
1. Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
- Sie senden Ihre Steuererklärung ausschließlich online über Ihr persönliches Elster-Zertifikat.
- Vorteil: Kein zusätzlicher Ausdruck und Versand per Post nötig.
- Voraussetzung: Sie besitzen ein gültiges Elster-Zertifikat.
- Tipp: Ideal für Nutzer, die regelmäßig ihre Steuererklärung online einreichen.
2. Online-Abgabe mit Identifikation
- Ihre Steuererklärung wird vollständig online übermittelt.
- Auch hier entfällt der Postversand.
- Erforderlich: Eine einmalige digitale Identifikation ist erforderlich.
- Hinweis: Diese Methode eignet sich, wenn Sie kein eigenes Elster-Zertifikat besitzen.
3. Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung (nicht mehr möglich)
- Diese Abgabeart wird seit dem Steuerjahr 2021 von der Finanzverwaltung nicht mehr unterstützt.
- Bitte wählen Sie stattdessen eine der oben genannten komfortablen Online-Abgabemöglichkeiten.

Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 selbst erstellen – z. B. mit SteuerGo –, gilt folgende gesetzliche Frist:
Abgabefrist: 31. Juli 2025
Bis zu diesem Datum muss Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein.
Die Frist ist gesetzlich geregelt in § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO). Versäumen Sie die Frist, kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden.
Versäumen Sie die Frist, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden.
Fristverlängerung beantragen – aber rechtzeitig!
- Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind.
- Der Antrag muss vor dem 31. Juli 2025 gestellt werden.
- In der Regel wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2025 gewährt.
Grundlage: § 109 AO (Fristverlängerung durch das Finanzamt im Einzelfall)
Freiwillige Abgabe: Mehr Zeit für Ihre Erklärung
Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können Sie Ihre Steuererklärung freiwillig einreichen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend.
Für das Steuerjahr 2024 bedeutet das: Freiwillige Abgabe möglich bis zum 31. Dezember 2028
Gesetzliche Grundlage: § 169 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 AO.
Tipp: Im Zweifel ans Finanzamt wenden
Sie sind sich unsicher, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind? Dann fragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach. Dort erhalten Sie eine verlässliche Auskunft.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben, hängt von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht, allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, in denen Sie vom Finanzamt zur Abgabe verpflichtet sind. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Pflicht zur Abgabe besteht, wenn:
- Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. Diese unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt.
- Sie mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hatten, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde.
- Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben.
- Sie zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt haben – z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten.
- Sie eine Aufforderung vom Finanzamt zur Abgabe erhalten haben.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer finden Sie hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Keine Abgabepflicht besteht, wenn:
- Sie im Jahr 2024 ausschließlich bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und in Steuerklasse I eingestuft wurden.
- Sie keine Lohnersatzleistungen und keine weiteren Einkünfte erzielt haben.
- Keiner der oben genannten Sonderfälle auf Sie zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe lohnt sich oft!
Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann sich eine freiwillige Abgabe (sogenannte Antragsveranlagung) lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Erstattung – im Durchschnitt über 1.000 Euro! Grund sind z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wie funktioniert die Suche von SteuerGo?
Wenn Sie Hilfe zu einem bestimmten Thema benötigen, nutzen Sie einfach die Suchfunktion von SteuerGo. Geben Sie dazu Ihren Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf „Suchen“.
Suchergebnisse und Funktionen:
- Sie erhalten eine Übersicht aller Texte, die den Suchbegriff enthalten.
- Die Suche berücksichtigt:
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- Hilfetexte und Ratgebertexte.
- Wählen Sie einfach den passenden Text aus der Ergebnisliste aus.
Tipps für bessere Suchergebnisse:
- Kombinieren Sie mehrere Suchbegriffe, um genauere Treffer zu erhalten. Es werden nur Texte angezeigt, die alle Begriffe enthalten.
- Wenn keine Ergebnisse angezeigt werden:
- Überprüfen Sie die Schreibweise Ihrer Suchbegriffe.
- Verwenden Sie weniger oder allgemeinere Suchwörter.
- Die Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. Ob Sie „Sonderausgaben“ oder „sonderausgaben“ eingeben – die Ergebnisse bleiben gleich.
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