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Czy chcesz wprowadzić dane osobno dla każdego funduszu?
Hier entscheiden Sie, ob Sie die Investmenterträge detailliert je Fonds oder als Gesamtsumme erfassen möchten.
Einzelerfassung (Antwort "ja")
Wählen Sie "ja", wenn Sie die Angaben für jeden einzelnen Investmentfonds separat erfassen möchten.
Sie können dann für jeden Fonds die Käufe und Verkäufe eingeben, die erhaltenen Ausschüttungen angeben, die Vorabpauschale berechnen lassen sowie Gewinne und Verluste aus den Verkäufen korrekt erfassen.
Die erforderlichen Angaben finden Sie in den Steuerbescheinigungen oder Jahresaufstellungen Ihrer Depotbank bzw. Ihres Fondsanbieters. Dort sind alle relevanten Daten je Fonds separat ausgewiesen.
Summenerfassung (Antwort "nein")
Wählen Sie "nein", wenn Ihnen eine zusammengefasste Steueraufstellung Ihrer Bank oder Ihres (ausländischen) Kreditinstituts vorliegt.
Darin sind die Summen für Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Gewinne und Verluste aus Verkäufen sowie die bereits einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (z. B. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) enthalten.
Summenwerte erhalten Sie häufig bei Banken, die Steuerbescheinigungen oder Steuerreports mit Gesamtübersichten für das Steuerjahr ausstellen (z. B. ausländische Broker oder Onlinebanken).
Hinweis:
- Die Einzelerfassung ist genauer, erfordert aber mehr Angaben.
- Die Summenerfassung ist einfacher, wenn Ihnen vollständige Steuerunterlagen der ausländischen Bank vorliegen.
Wliczone podatki zagraniczne (pkt 40 załącznik KAP dot. zysków kapitałowych)
Erfassen Sie hier die angerechneten ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und im Rahmen der Investmentbesteuerung bereits auf die deutsche Steuer angerechnet wurden. Dies betrifft z. B. Quellensteuern auf ausländische Dividenden oder Zinserträge im Fondsvermögen.
Der Wert wird in die Zeile 40 der Anlage KAP übernommen.
Beispiel: Ein Fonds hält US-Aktien und schüttet Erträge an Sie aus. In den USA werden 15 % Quellensteuer einbehalten, sodass auf 1.000 Euro Ausschüttung 150 Euro Quellensteuer anfallen. Von diesen wurden 100 Euro auf Ihre deutsche Steuer angerechnet. Hier tragen Sie 100 Euro ein.
Wliczone podatki zagraniczne (pkt 41 załącznik KAP dot. zysków kapitałowych)
Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und grundsätzlich auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar wären. Der Betrag kann höher sein als die tatsächlich angerechnete Steuer, wenn z. B. gesetzliche Höchstbeträge nach dem Investmentsteuergesetz (§ 7 Abs. 1 InvStG) die Anrechnung begrenzen.
Der Wert wird in Zeile 41 der Anlage KAP übernommen.
Beispiel: Insgesamt wurden auf Fondserträge 300 Euro ausländische Quellensteuer einbehalten, von denen jedoch nur 250 Euro anrechenbar waren. Hier tragen Sie 300 Euro ein.
Fikcyjny podatek zagraniczny (pkt 42 załącznika KAP dot. zysków kapitałowych)
Erfassen Sie hier fiktive ausländische Quellensteuern, die nach bestimmten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder nach dem Investmentsteuergesetz für Zwecke der Steueranrechnung berücksichtigt werden, obwohl im Ausland tatsächlich keine Steuer einbehalten wurde.
Der Wert wird in Zeile 42 der Anlage KAP übernommen.
Beispiel: Ein DBA erlaubt bei bestimmten ausländischen Erträgen aus einem Fonds die Anrechnung einer fiktiven Quellensteuer von 10 %, obwohl keine tatsächliche Steuer einbehalten wurde. Bei Erträgen von 1.000 Euro ergibt sich daraus eine fiktive Steuer von 100 Euro. Hier tragen Sie 100 Euro ein.
Czy zagraniczne kwoty odliczeń podatkowych powinny zostać uwzględnione?
Wählen Sie "ja", wenn auf die Erträge aus Investmentfonds bereits ausländische Steuerabzugsbeträge angerechnet wurden.
Dies betrifft Quellensteuern, die auf Fondserträge im Ausland erhoben wurden und nach dem Investmentsteuergesetz bei der Besteuerung in Deutschland berücksichtigt werden können.
Die ausländischen Steuern können auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Dabei sind jedoch Höchstbetragsregelungen sowie mögliche Anrechnungsbegrenzungen nach einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten. Nur die tatsächlich angerechneten Beträge sind hier zu erfassen.
Czy ustalono pozostałą kwotę wolną od podatku dla starych udziałów w funduszach inwestycyjnych będących pod ochroną?
Jeżeli pozostała kwota wolna od podatku została ustalona dla Państwa do dnia 31.12.2023 dla starych udziałów w funduszach inwestycyjnych podlegających ochronie, proszę wybrać tutaj "tak".
Pozostała kwota wolna od podatku w wysokości 100.000 euro dla starych posiadłości jest ustalana przez urząd skarbowy i wyrównywana w momencie sprzedaży części starych posiadłosci i złożenia zeznania podatkowego. Dopiero w tym momencie rozpoczyna się procedura ustalania. Pozostała kwota wolna od podatku może zostać pobrana z zeznania podatkowego za poprzedni rok. Jeżeli kwota wolna od podatku została całkowicie wykorzystana, jest ona co roku określana jako zero.
Czy chcesz zarejestrować zyski (i straty) kapitałowe?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen angeben möchten, die nicht bereits dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Die Eingabe erfolgt getrennt nach Fondsart.
Wählen Sie "nein", wenn Sie keine solchen Veräußerungsgewinne oder -verluste erklären müssen oder diese bereits vollständig von der inländischen Bank besteuert wurden.
Punkt 14 Zyski i straty przed częściowym zwolnieniem (podatkowym)
Proszę wpisać tu
zyski i straty ze sprzedaży akcji inwestycyjnych.Jako sprzedaż udziałów inwestycyjnych uznaje się
- zwrot
- odstąpienie
- odbiór
- ukryty depozyt.
Wszystkie zyski i straty, które nie podlegały krajowym odliczeniom podatkowym, muszą być wykazane oddzielnie dla każdego rodzaju funduszu w odniesieniu do roku 2024.
Czy chcesz uwzględnić zyski pośrednie?
Wenn Sie auch Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004 erfassen wollen, wählen Sie bitte "ja" aus.
Bei sogenannten Alt-Anteilen (vor dem 01.01.2009 erworben) wurde zum 31.12.2017 ein Zwischengewinn ermittelt, da die Anteile zu diesem Stichtag fiktiv als veräußert galten und anschließend als neu angeschafft.
Dieser Zwischengewinn ist bei einem späteren tatsächlichen Verkauf steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden.