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Czy odliczenie dotyczy kolejnej nieruchomości?
Wählen Sie "ja", wenn Sie bereits früher einen Abzugsbetrag nach § 10f EStG für ein anderes Objekt in Anspruch genommen haben und nun für ein weiteres (Folge-)Objekt den Steuerabzug erneut geltend machen möchten.
Ein Folgeobjekt liegt vor, wenn Sie nach Ablauf des Achtel-Zeitraums oder bei vorzeitigem Wegfall der Nutzung eines begünstigten Objekts ein neues selbstgenutztes Wohnobjekt anschaffen, bauen oder ausbauen und dafür in Anspruch nehmen wollen.
Hinweis: Der Abzugsbetrag kann mehrmals im Leben genutzt werden, jedoch immer nur für ein Objekt zur selben Zeit. Voraussetzung ist, dass für das neue Objekt alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind (z. B. dauerhafte Eigennutzung, keine Nutzung zu fremden Wohnzwecken).