Geben Sie hier die Erhaltungsaufwendungen für das gesamte Objekt an, die dem vermieteten Teil des Objekts verhältnismäßig zugeordnet werden und im Jahr 2025 sofort in voller Höhe berücksichtigt werden sollen.
Zu den abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen zählen insbesondere:
Austausch der Fenster
Austausch der Türen
Austausch der Heizung
Elektroinstallation
Handwerkerrechnung
Dach-Sanierung
Neuer Hausanstrich
Neuer Fußbodenbelag
Neue Wandfliesen
Neue Bodenfliesen
Badrenovierung
Sonstige Schönheitsreparaturen
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