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Datum des Eigentumsübergangs
Geben Sie hier das Datum des Eigentumsübergangs an.
Als Datum des Eigentumsübergangs zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten übergegangen sind. Geben Sie folglich das Datum an, zu dem das Objekt übergeben wurde. Dieses ist nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.