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2 okresy bez jakiegokolwiek prawa do wynagrodzenia
Tragen Sie hier die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn ein, die in Zeile 2 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Anzahl "U" (=Unterbrechungen) bescheinigt wurden (zulässige Werte: 1–99).
"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"

Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber jeweils mit dem Großbuchstaben "U" (für Unterbrechungen) zu bescheinigen, wenn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand. Steuerfreie Zahlungen wie z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld sind keine Unterbrechung und werden nicht ausgewiesen.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob und ggf. welche Leistungen dem Arbeitnehmer während des Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.