Wählen Sie "Ja", wenn Sie ganzjährig einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person geführt haben.
Im Fall eines gemeinsamen Haushalts wird der Steuerermäßigungs-Höchstebetrages nur einmal gewährt und wird daher auf die zusammenlebenden Personen aufgeteilt.
Wenn Sie "Nein" auswählen und nicht mit einer anderen Person im selben Haushalt leben, dann erhalten Sie den Höchstbetrag alleine.
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