(2025)
Wie Spenden an Parteien begünstigt sind
Zur Bundestagswahl und zu den Landtagswahlen treten üblicherweiseweit mehr als die großen bekannten Parteien an. Stimmen und Spenden bringen den Parteien zusätzlich Geld aus der Staatskasse.
Steuerlich begünstigt sind nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge an politische Parteien. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind hier auf zweifache Weise steuerbegünstigt:
- Die Zuwendungen werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen bei Alleinstehenden bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro (§ 34g Nr. 1 EStG).
- Zuwendungen darüber hinaus sind als Sonderausgaben absetzbar, und zwar bei Alleinstehenden bis zu weiteren 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu weiteren 3.300 Euro (§ 10b Abs. 2 EStG).