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SteuerGo FAQs

 


Wie wehrt man sich gegen einen Verspätungszuschlag?

Ihre Steuererklärung muss fristgerecht beim Finanzamt eingehen.

Für nicht beratene Steuerpflichtige ist das in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist.

→ Wird die Erklärung zu spät abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Wann kann man sich dagegen wehren?

Es gibt zwei Arten von Verspätungszuschlägen:

1. Zuschlag im Ermessen des Finanzamts

In vielen Fällen entscheidet das Finanzamt selbst, ob ein Zuschlag festgesetzt wird.

Ein Zuschlag kann vermieden oder reduziert werden, wenn:

  • die Verspätung plausibel erklärt werden kann (z. B. Krankheit)
  • die Abgabe nur geringfügig verspätet ist
  • keine oder nur geringe Steuern nachzuzahlen sind

→ Das Finanzamt muss dabei alle Umstände berücksichtigen.

Wichtig: Wenn das Ermessen nicht korrekt ausgeübt wurde, können Sie Einspruch einlegen.

2. Gesetzlich festgelegter Zuschlag

Nach Ablauf bestimmter Fristen wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt.

Er beträgt:

  • 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat Verspätung
  • mindestens 25 Euro pro Monat

→ In diesen Fällen ist ein Erlass nur eingeschränkt möglich.

Bei einer Steuererstattung oder 0 € Steuer kann das Finanzamt jedoch auf den Zuschlag verzichten (§ 152 AO).

Sonderfall: Komplizierte oder unklare Rechtslage

In Einzelfällen kann ein Verspätungszuschlag unzulässig sein, wenn die steuerliche Situation besonders unklar oder rechtlich schwierig war (Finanzgerichts Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2024, 2 K 628/22). 

Das kann z. B. gelten, wenn:

  • die Rechtslage komplex oder nicht eindeutig war
  • selbst Fachleute unterschiedliche Auffassungen vertreten
  • eine Klärung erst durch Gerichte erfolgt

→ In solchen Fällen kann es unbillig sein, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

→ Gerichte haben entschieden, dass das Finanzamt solche Umstände berücksichtigen muss.

Beispiel

  • Bei einer Nachzahlung kann ein Zuschlag festgesetzt werden.
  • Bei einer Erstattung kann der Zuschlag entfallen – muss aber nicht.
  • Bei unklarer Rechtslage kann ein Zuschlag unzulässig sein.

Was können Sie konkret tun?

  • Fristverlängerung beantragen, wenn Sie die Abgabe nicht rechtzeitig schaffen.
  • Begründung nachreichen, wenn die Verspätung entschuldbar ist.
  • auf eine komplizierte oder unklare Rechtslage hinweisen.
  • Einspruch einlegen, wenn Sie den Zuschlag für unberechtigt halten.

→ Eine gute Begründung erhöht die Erfolgschancen deutlich.

Kurz zusammengefasst

  • Verspätungszuschläge entstehen bei verspäteter Abgabe.
  • Teilweise entscheidet das Finanzamt nach Ermessen.
  • In bestimmten Fällen ist der Zuschlag gesetzlich festgelegt.
  • Bei unklarer Rechtslage kann ein Zuschlag unzulässig sein.
  • Gegen einen Zuschlag können Sie Einspruch einlegen.
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