Feldhilfe:
Gehörte <%0500107%> 2025 zu Ihrem Haushalt?
Geben Sie bitte an, ob das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte.
Das Kind zählt zu Ihrem Haushalt, auch wenn es vorübergehend woanders war oder wenn Sie zusammen mit dem Kind bei den Großeltern wohnte. Ein Kind kann auch zu mehreren Haushalten gehören, zum Beispiel, wenn die Eltern getrennt leben und das Kind abwechselnd bei der Mutter und beim Vater wohnt.
Wenn das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte, können Sie möglicherweise Kinderbetreuungskosten oder den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende geltend machen. Gehörte das Kind nicht zu Ihrem Haushalt, werden die Kinderbetreuungskosten und Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in der Regel nicht anerkannt.
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