Feldhilfe: War dieses Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit? Wählen Sie "ja", wenn sich der wesentliche Teil Ihrer beruflichen Tätigkeit in diesem Arbeitszimmer abspielt. Das ist typischerweise der Fall, wenn: Sie überwiegend gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeiten dort erledigen Sie Ihre Tätigkeit hauptsächlich von zu Hause aus ausüben Wählen Sie "nein", wenn Ihre Tätigkeit überwiegend außerhalb (z. B. im Büro, beim Kunden oder unterwegs) erfolgt. Folge: Bei "ja": Sie können die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen oder alternativ die Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen. Bei "nein": Stattdessen kommt die Homeoffice-Pauschale in Betracht (6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr).