Tragen Sie eine eindeutige Bezeichnungfür die gesetzliche Rente ein, um die Renten besser voneinander zu unterscheiden.
Diese Angabe dient nur Ihrer Übersicht und wird nicht an das Finanzamt übermittelt.
Beispiele für inländische gesetzliche Renten:
Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente)
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
Hinterbliebenenrente
Witwenrente
Waisenrente
Knappschaftsrente
Rente aus der Alterssicherung der Landwirte
Vorzeitige Altersrente
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Rente wegen Todes
Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsrente
Kindererziehungsrente
Beispiele für ausländische gesetzliche Renten:
Altersrente von der Österreichischen Pensionsversicherung (PVA)
Alters-/Witwen-/Waisenrente aus der Schweiz (AHV/IV)
Altersrente aus Frankreich (CNAV, CARSAT)
Alters- oder Hinterbliebenenrente aus Großbritannien (State Pension, ggf. HMRC gemeldet)
Social Security Retirement Benefit aus den USA (teilweise steuerpflichtig, Anrechnung nach DBA nötig)
Pension aus Kanada (CPP – Canada Pension Plan / OAS – Old Age Security)
Rente aus den Niederlanden (AOW – Algemene Ouderdomswet)
Rente aus Italien (INPS)
Rente aus Polen (ZUS – Zakład Ubezpieczeń Społecznych)
Rente aus Spanien (Seguridad Social – INSS)
Pension aus Tschechien (ČSSZ)
Rente aus Norwegen (NAV – Folketrygden)
Rente aus Schweden (Pensionsmyndigheten)
Bei ausländischen Renten ist zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Wenn die Rente in Deutschland steuerfrei ist, darf sie nicht hier eingetragen werden. Sie gehört dann in die Anlage AUS, da sie den Steuersatz für andere Einkünfte erhöht (Progressionsvorbehalt).
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware