Feldhilfe:
Wollen Sie Sonderabschreibungen für Baudenkmäler oder Gebäude in Sanierungsgebieten erfassen?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Sonderabschreibungen für Baudenkmäler oder Gebäude in Sanierungsgebieten erfassen wollen.
Nach § 7h EStG können Sie für Maßnahmen i. S. d. § 177 des Baugesetzbuches (BauGB), die an Gebäuden in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich durchgeführt worden sind, anstelle der nach § 7 Abs. 4 und 5 EStG zu bemessenden AfA erhöhte Sonderabschreibungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vornehmen.
Unter die Sonderabschreibungen fallen:
Sanierungsgebäude nach § 7h EStG: Bei Baumaßnahmen, die vor dem 1.1.2004 begonnen wurden, können die Herstellungskosten verteilt über 10 Jahre mit jährlich 10 % abgesetzt werden.
Bei Baumaßnahmen, die ab dem 1.1.2004 begonnen werden, können die Herstellungskosten in den ersten 8 Jahren mit jeweils 9 % und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 7 % als Werbungskosten abgesetzt werden.
Baudenkmäler nach § 7i EStG: Regelung wie bei § 7h EStG.
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