Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Ist der andere Elternteil verstorben?

Wählen Sie "ja" aus, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

Ist der andere Elternteil im Jahr 2025 verstorben, können Sie ab dem Monat nach dem Sterbemonat den vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht Ihnen nur der halbe Kinderfreibetrag zu.

Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2025 gestorben, erhalten Sie immer den vollen Kinderfreibetrag.