Feldhilfe:
27Beiträge zu Wahlleistungen und / oder freiwilligen Pflegeversicherungen
Geben Sie hier die Höhe der Beiträge an, die Ihnen für die Zeile 27 der Anlage VOR von Ihrer Krankenversicherung bescheinigt wurden und über die bestehende Basisabsicherung hinausgehen. Tragen Sie die Höhe der Beiträge abzüglich der Erstattungen ein.
Zu den Wahlleistungen im Rahmen der Krankenversicherung zählen sogenannte Komfort- und Zusatzleistungen, wie z. B.
Einbettzimmer,
Chefarztbehandlung,
Zahnersatzversicherung,
Heilpraktiker,
Krankentagegeld- oder Krankengeldversicherung.
Seit 2020 können Sie hier auch Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung angeben, die Sie bei einer Versicherung zusätzlich abgeschlossen haben.
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