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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 27. Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 27 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung"

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Sonstige Versicherungen“. Sie müssen keine weiteren Angaben machen.