Feldhilfe: Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung Hier wird die Kirchensteuer angezeigt, die laut Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bereits vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Die Beträge werden automatisch aus dem Bereich "Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigung" übernommen. Berücksichtigt werden insbesondere: einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers (Nr. 6 der Lohnsteuerbescheinigung), Kirchensteuer des Ehegatten bei konfessionsverschiedener Ehe (Nr. 7 der Lohnsteuerbescheinigung). Wichtig: Diese Kirchensteuer dürfen Sie nicht nochmals als gezahlte Kirchensteuer erfassen.