Feldhilfe:
   		  
			tatsächlich gezahlt		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Geben Sie die Höhe der Aufwendungen an, die Ihnen entstanden sind. Diese Aufwendungen sind in voller Höhe (und nicht nur mit dem Ertragsanteil, wie bei den Leibrenten) abzugsfähig.
Machen Sie erstmals dauernde Lasten geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.