Wenn Sie in Deutschland grundsätzlich nur beschränkt steuerpflichtig sind, werden Steuerabzugsbeträge einbehalten.
Wenn Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen, werden die bereits einbehaltenen Steuerabzugsbeträge wie Vorauszahlungen behandelt.
Einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht können Sie nur stellen, wenn Sie auch Einkünfte in Deutschland erzielen. Wenn Sie also im Ausland leben und in weiterhin inländische Einkünfte erzielen, sind Sie beschränkt steuerpflichtig.
Um personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.
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