Feldhilfe: (2019) Zeile 52 Anrechenbare ausländische Steuern Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Zeile 52 Anrechenbare ausländische Steuern Erfassen Sie hier die anrechenbaren ausländischen Steuern lt. Zeile 52 Ihrer Steuerbescheinigung.