Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge an Berufsverbände geleistet haben.
Zu den Berufsverbänden zählen unter anderem folgende Vereinigungen:
Gewerkschaften,
Berufsgenossenschaften,
Arbeitgebervereinigungen,
Marburger Bund,
Steuerberaterverband,
Handwerkskammer,
Ärztekammern,
Architektenkammern,
Rechtsanwaltskammer,
Steuerberaterkammer,
Beamtenbund,
Hochschulverband,
Verein Deutscher Ingenieure (VDI),
Industrieklubs,
Arbeitgebervereinigungen,
Beamtenbund,
Richterbund,
Politische Parteien sind dagegen keine Berufsverbände. Spenden und Mitgliedsbeiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Auch private Vereine, wie der Rotary Club, Sportvereine oder der Karnevalsverein sind keine Berufsverbände. Auch die Beiträge an den Mieterbund, den Bund der Steuerzahler, den Lohnsteuerhilfeverein oder an Automobilclubs können Sie hier nicht geltend machen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware