Warum stehen keine elektronischen Bescheiddaten zur Verfügung?
Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung stellt das Finanzamt in vielen Fällen zusätzlich zum Steuerbescheid sogenannte elektronische Bescheiddaten bereit.
Diese Daten werden von der Finanzverwaltung übermittelt und ermöglichen einen automatischen Vergleich zwischen Ihrem Steuerbescheid und der berechneten Steuer.
Definition: Elektronische Bescheiddaten sind strukturierte Informationen zum Steuerbescheid. Sie dienen ausschließlich dem Vergleich und ersetzen nicht den vollständigen Steuerbescheid mit Erläuterungen.
Hinweis zur Bereitstellung
Bei elektronischer Abgabe Ihrer Steuererklärung über SteuerGo wird die Bereitstellung der elektronischen Bescheiddaten automatisch und standardmäßig für Sie beim Finanzamt beantragt.
Trotzdem kann es vorkommen, dass keine elektronischen Bescheiddaten übermittelt werden. Dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:
1. Das Finanzamt hat noch keine Daten bereitgestellt
Am häufigsten liegt es daran, dass die Daten noch nicht zur Verfügung stehen.
Das kann passieren, wenn:
- Ihr Steuerbescheid gerade erst erstellt wurde.
- die elektronische Bereitstellung zeitlich verzögert erfolgt.
- es technische Verzögerungen bei der Finanzverwaltung gibt.
→ Die Bescheiddaten werden in vielen Fällen zeitnah nach dem Steuerbescheid bereitgestellt, können sich jedoch im Einzelfall um mehrere Tage verzögern.
2. Keine Bereitstellung in Einzelfällen
Nicht in allen Fällen stellt das Finanzamt elektronische Bescheiddaten zur Verfügung.
Das kann z. B. vorkommen bei:
- besonders komplexen Steuerfällen
- manueller Bearbeitung durch das Finanzamt
- internen Sonderverfahren oder Ausnahmesituationen
→ In diesen Fällen erhalten Sie ausschließlich den Steuerbescheid (Papier oder digital).
3. Technische oder organisatorische Einschränkungen
Gelegentlich kommt es vor, dass:
- einzelne Finanzämter die Daten nicht oder verspätet bereitstellen
- technische oder interne Probleme bei der Finanzverwaltung auftreten
→ Auf diese Prozesse haben wir keinen Einfluss.
4. Problem bei der Anforderung der Bescheiddaten
In seltenen Fällen kann es zu Problemen bei der Anforderung kommen, z. B.:
- die Anforderung wurde technisch nicht korrekt übermittelt.
- ein Übertragungsfehler ist aufgetreten.
→ In diesem Fall kann keine unmittelbare Rückübermittlung erfolgen
→ Wir prüfen jedoch automatisch, ob die Bescheiddaten nachträglich noch bereitgestellt werden.
5. Voraussetzungen für die Bereitstellung nicht erfüllt
Elektronische Bescheiddaten können nur bereitgestellt werden, wenn:
- die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde
- und die Anforderung der Bescheiddaten aktiv war.
→ Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt keine Übermittlung.
6. Kein Datenabruf bei geänderten Steuerbescheiden
Für korrigierte oder geänderte Steuerbescheide werden grundsätzlich keine elektronischen Bescheiddaten bereitgestellt.
→ Elektronische Bescheiddaten werden ausschließlich für den Erstbescheid übermittelt.
Was bedeutet das für Sie?
- Ihr Steuerbescheid (Papier oder digital) ist immer verbindlich.
- Die elektronischen Bescheiddaten sind nur eine zusätzliche Serviceleistung.
- Es entstehen Ihnen keine rechtlichen Nachteile, wenn keine Bescheiddaten vorliegen.
- Ohne Bescheiddaten muss der Vergleich manuell anhand des Steuerbescheids erfolgen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung elektronischer Bescheiddaten.
Die Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO) beginnt unabhängig davon mit Zugang Ihres Steuerbescheids.
Was können Sie tun?
- Warten Sie einige Tage, da die Bereitstellung oft verzögert erfolgt.
- Unser System prüft automatisch, ob Bescheiddaten noch bereitgestellt werden.
- Liegt Ihnen der Steuerbescheid vor, können Sie den Vergleich auch manuell durchführen.
- Wenn dauerhaft keine Daten vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.
Kurz zusammengefasst
Auch wenn die Bereitstellung der elektronischen Bescheiddaten über unser Programm automatisch beantragt wird, liegt die tatsächliche Übermittlung ausschließlich bei der Finanzverwaltung.
Die Daten werden meist zeitnah zum Steuerbescheid bereitgestellt, können sich jedoch verzögern.
In bestimmten Fällen – insbesondere bei geänderten Bescheiden – werden keine Bescheiddaten übermittelt.