Wählen Sie "ja", wenn der Hinterbliebenen-Pauschbetrag im Veranlagungszeitraum 2020 erstmalig beantragt werden soll und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht wurden.
Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:
Rentenbescheid oder
Bescheinigung des Versorgungsträgers
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