Geben Sie hier eine Bezeichnung für die zu erfassenden Investmenterträge ohne inländischen Steuerabzug an.
Als Bezeichnug können Sie zum Beispiel den Namen des Investmentfonds angeben. Handelt es sich um eine Sammel-Steuerbescheinigung Ihrer depotführenden Bank können Sie auch den Namen der Bank, die die Steuerbescheinigung ausgestellt hat, oder Ihre Depot-Kontonummer erfassen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware