Geben Sie hier den Grad der Behinderung (GdB, max. 100) an. Hat sich der Grad Ihrer Behinderung im Veranlagungsjahr 2019 verändert, geben Sie den höchsten Grad der Behinderung an, der vorgelegen hat.
Wenn der Grad der Behinderung (GdB) zwischen 25 und weniger als 50 liegt, erhalten Sie einen Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn
wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge gewährt wurde, oder
die Behinderung zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
die Behinderung auf einer Berufskrankheit beruht.
Wurde ein Behinderungsgrad von 50 oder mehr bescheinigt, steht Ihnen ein Behindertenpauschbetrag ohne zusätzliche Bedingungen zu.
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