Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus Aktienfonds vor Teilfreistellung ein. Die Teilfreistellung für Aktienfonds beträgt 30 %.
Als Aktienfonds gelten alle Investmentfonds, die mehr als 50 % ihres Anlagevermögens in Kapitalbeteiligungen investieren.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
Barausschüttungen,
Wiederanlage der Erträg,
Sachausschüttungen sowie
Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware