Geben Sie hier alle Umsatzsteuerzahlungen ein, die Sie im Laufe des Jahres an das Finanzamt geleistet haben. Das sind vor allem die Vorauszahlungen aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Abschlusszahlung aufgrund der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für das vergangene Jahr und eventuelle Nachzahlungen für Vorjahre. Maßgebend ist jeweils die gezahlte Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuern.
Hat das Finanzamt eine Verrechnung der geschuldeten Umsatzsteuer mit einem Guthaben vorgenommen, geben Sie die verrechnete Umsatzsteuer an.
Falls Sie mehrere Betriebe haben, müssen Sie einheitlich geleistete Zahlungen auf die verschiedenen Betriebe aufteilen.
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