Geben Sie hier die Aufwendungen für Schuldzinsen des Anlagevermögens an.
Schuldzinsen zur Finanzierung von Anlagegütern sind stets in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar und einzutragen. Soweit solche Zinsen auf das häusliche Arbeitszimmer entfallen, sind sie hier auszusondern und auf der Seite "Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" anzugeben.
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