Tragen Sie in das erste Feld die Bezeichnung der Versicherung ein, z.B. den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer.
In das zweite Feld tragen Sie die Höhe der berufsbedingten Aufwendungen ein.
Wichtig: Beiträge zu einer Reisegepäckversicherung sind als Werbungskosten abziehbar, soweit diese auf das Risiko von Auswärtstätigkeiten beschränkt sind.
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