Wählen Sie hier bitte aus, wem das Grundstück bzw. das grundstücksgleiche Recht gehört.
Handelt es sich um ein Gemeinschaftseigentum beider Ehepartner, können Sie angeben, in welchem Verhältnis das Eigentum zwischen den Partnern aufgeteilt ist. In der Regel beträgt jeder Anteil 50%.
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