Geben Sie hier Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen an, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben. Dieser Betrag muss in den Zeilen 14 und 15 der Anlage KAP enthalten sein.
Beispiel: Verluste aus der Veräußerung von Anleihen, die über ein ausländisches Depot gehalten wurden.
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