Geben Sie hier den genauen Tag an, an dem Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben.
Hinweis: Wenn das Trennungsdatum genau am 1.1.2019 liegt, ist die Abgabe der Steuererklärung als Zusammenveranlagung für 2019 nicht mehr möglich. In diesem Fall werden die Angaben des Partners nicht mehr abgefragt. Der Steuerpflichtige wird einzeln veranlagt.
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