Geben Sie hier z.B. die Anschrift Ihrer Wohnung an, in der Sie einen oder mehrere Räume untervermietet haben.
Vermieten Sie einzelne Räume in Ihrer selbst genutzten, eigenen oder gemieteten Wohnung, dann erzielen Sie grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung anzugeben sind.
Allerdings müssen Sie nur den Gewinn versteuern, den Sie erzielt haben. Um den Überschuss zu ermitteln, müssen Sie den Mieteinnahmen die Vermietungsausgaben gegenüberstellen, die Sie für die Untervermietung hatten und die Sie abziehen dürfen.
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