Hier sind die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs einzutragen.
Ausgleichsleistungen erhalten Sie von Ihrem geschiedenen Ehegatten, soweit dieser die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs mit Ihrer Zustimmung als Sonderausgaben (Zustimmung auf der Anlage U) abziehen kann.
Ausgleichsleistungen, die aufgrund eines Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs gezahlt wurden, sind hier ebenfalls einzutragen. Der Vertrag muss notariell beurkundet sein.
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