Wenn Sie Bezüge als Abgeordneter erhalten haben, können Sie diese hier eingeben. Hierzu gehören unter anderem
Entschädigungen
Amtszulagen
Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen
Übergangsgelder
Überbrückungsgelder und
Sterbegelder,
die Ihnen als Landtagsabgeordneter aufgrund der entsprechenden Gesetze der Länder, als Bundestagsabgeordneter aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder als Abgeordneter des Europäischen Parlamentes aufgrund des Europaabgeordnetengesetzes gezahlt wurden.
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