Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem Ihr Kind im Jahr 2019 eine eigene Wohnung außerhalb des elterlichen Haushalts unterhalten hat.
Für jeden Monat, in dem das Kind auswärtig untergebracht war, haben Sie Anspruch auf 1/12 des Ausbildungsfreibetrags.
Wichtig: Den "Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung" (Ausbildungsfreibetrag) in Höhe von 924 Euro gibt es nur für volljährige und auswärtig untergebrachte Kinder.
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