Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie für 2019 erstmalig Angaben zum Hinterbliebenen-Pauschbetrag machen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben.
Der Nachweis der Hinterbliebenenbezüge kann durch amtliche Unterlagen (z.B. Rentenbescheid) erfolgen und ist Voraussetzung für die Gewährung des Hinterbliebenen-Pauschbetrags.
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