Sie können hier angeben, zu welchem Prozentsatz Sie den Höchstbetrag für Schulgeldzahlungen (5.000 Euro pro Kind) für sich beanspruchen wollen.
Wenn Sie für Ihr Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag haben, steht Ihnen auch nur der halbe Höchstbetrag für Schulgeldzahlungen (50 %) zu.
Sie können sich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Höchstbetrags für Schulgeldzahlungen einigen.
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