Wählen Sie "ja", wenn Ihr Kind im Jahr 2017 eine Berufsausbildung (z.B. eine Lehre, den Besuch einer Schule, das Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule oder ein Referendariat) nicht beginnen oder fortsetzen konnte, weil kein Ausbildungsplatz zur Verfügung stand.
Für jeden Monat, in dem der Antragsgrund vorgelegen hat, haben Sie Anspruch auf den zeitanteiligen Kinder- und Erziehungsfreibetrag, sofern Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist.
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