Feldhilfe:
   		  		    (2017)		  
			Kinder, die der Mutter zugeordnet werden		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier die Anzahl der Kinder an, die der Mutter zur Berechnung der Kinderzulage zugeordnet werden sollen. Abhängig vom Geburtsdatum der Kinder wird dann die Höhe der Kinderzulage bestimmt.
Bei leiblichen Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben und miteinander verheiratet sind, sowie im Jahr 2017 nicht oder nur teilweise dauernd getrennt gelebt haben, steht die Kinderzulage -unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist - grundsätzlich der Mutter zu, kann aber auf den Vater übertragen werden.
Die Kinderzulage beträgt 154 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und für jüngere Kinder 300 Euro.