Wenn Ihnen Reisekosten im Rahmen einer berufsbedingten Fortbildung entstanden sind, können Sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Setzen Sie in diesem Fall hier ein Häkchen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware