Welcher Steuerbescheid gilt: Papier oder digital?
Nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid entweder per Post (Papierbescheid) oder digital zum Abruf.
Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig und verbindlich.
Steuerbescheid per Post
Der Papierbescheid wird Ihnen per Post zugesandt.
→ Er ist ein offizieller Steuerbescheid und rechtlich verbindlich.
Der digitale Steuerbescheid
Alternativ kann Ihnen der Steuerbescheid auch digital bereitgestellt werden (auch als "DIVA-Bescheid" bezeichnet).
→ Auch der digitale Steuerbescheid ist ein offizieller und rechtlich verbindlicher Bescheid mit gleicher Wirkung wie der Papierbescheid.
Wichtiger Unterschied: Anzeige in SteuerGo
In SteuerGo werden sogenannte Bescheiddaten angezeigt.
- Diese enthalten nur ausgewählte Informationen aus dem Steuerbescheid
- Sie dienen ausschließlich dem automatischen Vergleich mit Ihrer Berechnung
→ Die Anzeige in SteuerGo ist kein Steuerbescheid und rechtlich nicht verbindlich.
Was gilt im Zweifel?
Bei Abweichungen zwischen:
- den Daten in SteuerGo
- und Ihrem Steuerbescheid
→ Maßgeblich ist immer der offizielle Steuerbescheid des Finanzamts (Papier oder digital).
Kurz zusammengefasst
- Papier- und digitaler Steuerbescheid sind rechtlich gleichwertig
- Beide sind verbindlich
- Die Anzeige in SteuerGo ist kein offizieller Bescheid
- Bei Unterschieden zählt immer der Steuerbescheid des Finanzamts
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