Bei getrennter Veranlagung bzw. seit 2013 bei der Einzelveranlagung für Eheleute tragen Sie hier ein, welcher Anteil der Kinderbetreuungskosten bei Ihnen berücksichtigt werden soll. Jeder Elternteil kann die Kosten geltend machen, die er selbst getragen hat, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbetrags von 4.000 Euro.
Wenn Sie eine andere Aufteilung wünschen, fügen Sie bitte eine einvernehmliche Erklärung beider Elternteile bei.
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