Wählen Sie hier bitte aus, welcher Art die gewerbliche Einkünfte sind:
Wählen Sie bitte "Einzelunternehmer" aus, wenn Sie Ihren Betrieb als Einzelunternehmer führen.
Falls sich Ihr Gewerbebetrieb nicht in derselben Gemeinde befindet, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. Hierzu müssen Sie dem Betriebsfinanzamt eine "Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung" einreichen. Wählen Sie in diesem Fall bitte "lt. gesonderter Festsstellung" aus.
Als Mitunternehmer gilt, wer zusammen mit wenigstens einem weiteren Partner Inhaber, Pächter und/oder Nutznießer eines Unternehmens ist.
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