Geben Sie hier bitte im o.g. Gewinn enthaltene sonstige Gewinne (außerordentliche Einkünfte) ein, die durch die Fünftelregelung steuerbegünstigt sind (§ 34 EStG). In Betracht kommen:
Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen.
Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine Gewinnbeteiligung. Mehr dazu im Beitrag Abfindung wegen Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit.
Entschädigungen als Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB.
Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3 EStG, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren nachgezahlt werden.
Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit. Weitere Infos enthält der Beitrag Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit.
Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des § 34b Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Die Berücksichtigung der Fünftelregelung müssen Sie nicht beantragen. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob für Sie die normale Besteuerung oder die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung günstiger
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware
Czy znaleźli Państwo odpowiedź? W 25 minut sprawdzą Państwo, jaka kwota zwrotu może Państwu przysługiwać – bez rejestracji. Ø Zwrot w wysokości 1.510 Euro z SteuerGo.