Falls Sie steuerfreie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie diese hier ein, z.B.
Trennungsentschädigungen,
Auslösungen,
Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung,
Mobilitätsbeihilfen.
Wichtig: Wurden steuerfreie Erstattungen bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile. 17-21) angegeben, tragen Sie diese hier nicht noch einmal ein.
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