Geben Sie bitte an, in welchem Land sich Ihr Beschäftigungsort und die Zweitwohnung befinden.
Die sogenannte Angemessenheitsprüfung entfällt seit 2014, wenn Sie einen doppelten Haushalt in Deutschland führen. Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden künftig von Anfang an Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft, höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1.000 Euro im Monat anerkannt.
Angemessenheitsprüfung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland gelten die früheren Grundsätze unverändert weiter. Die Aufwendungen für einen doppelten Haushalt müssen in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden und werden nur vom Fiskus anerkannt, wenn sie die ortsübliche Miete einer je nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm nicht überschreiten.
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