Wenn Sie im Steuerjahr 2014 Kirchensteuer gezahlt haben oder wenn Ihnen Kirchensteuer erstattet wurde, setzen Sie hier ein Häkchen. Hierzu gehören alle nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Zahlungen von Kirchensteuern, die Sie im Jahr 2012 geleistet haben:
Freiwillige Zahlungen an Kirchen, die keine Kirchensteuer erheben
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Kirchensteuerbeträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch in den Bereich der "Sonderausgaben" übernommen!
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