Wählen Sie bitte das Fahrzeug aus, mit dem Sie die erste Hinfahrt zur Ihrer neuen Unterkunft am Beschäftigungsort anlässlich des Wohnungswechsels druchgeführt haben.
Das Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwendungen für die erste und letzte Fahrt die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit.
Haben Sie für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis bei Benutzung eines Kfz 30 Cent, bei Benutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt.
Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
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